Ihr Anwalt für Weinrecht
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KONTAKT

Rechtsanwaltskanzlei Schulz-Knappe
Friedrichstr. 39
67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel.:  +49 6321 355992

Fax: +49 6321 929894

E-Fax:  +49 3212 9298949

E-Mail: rafsk {at} web.de

Bürozeiten: Mo. - Do. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr; 13:30 Uhr - 17:00 Uhr. Fr. 8:30 Uhr - 12:00 Uhr. Beratung und Termine nach vereinbarung!

Anwaltskanzlei Schulz-Knappe (Stand: Aug. 2024)

Florian Carlos Schulz-Knappe, Rechtsanwalt

LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz (Düsseldorf)

Máster de Estudios Europeos Avanzados (Barcelona)

Anerkannter Berater für Deutschen Wein (DWI)

 

Arbeitsgebiete:

  • Weinrecht und Lebensmittelrecht
  • Spirituosenrecht (Trester, Brände etc.)
  • Handelsrecht, Kommissionärsrecht
  • Wettbewerbs- und Markenrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kauf und Verkauf von Weingütern

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)

 

Die Kanzlei befindet sich im Herzen des Weinanbaugebietes Pfalz in Neustadt an der Weinstraße und vertritt Winzerbetriebe, Kellereien, Winzergenossenschaften, Weinhändler, Weinkommissionäre, Im- und Exporteure. Hier sind Sie richtig, wenn Sie Beratung im Weinrecht, Wein-Handelsrecht, Marken- und Werberecht, Kauf- und Kommissionärsrecht und im Weinstrafrecht (Weinkontrolle, Betriebsprü-fung) suchen. Seit dem Jahr 1996 ist die Kanzlei in der Friedrichstraße 39 in Neustadt an der Weinstraße ansässig.

 

Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Florian Carlos Schulz-Knappe hat in Heidelberg, Barcelona und Düsseldorf studiert. An der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf schließt er im Jahr 2003 den zweisemestrigen Masterstudiengang im Gewerblichen Rechtsschutz mit "sehr gut" ab und erwirbt den Titel "LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz". Er war bei Bayer de México SA, einer Unternehmensberatung in Köln und als Erstprüfer in der Markenabteilung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München tätig. In Barcelona hat er an der "Universidad Autónoma de Barcelona" (UAB) erfolgreich den zweisemestrigen Masterstudiengang im Europarecht absolviert und den Titel "Máster de Estudios Europeos Avanzados" erworben. Er ist "Anerkannter Berater für Deutschen Wein (DWI)".

 

Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Carlos Schulz-Knappe war viele Jahre Geschäftsführer verschiedener Weinhandelsverbände in der Pfalz und Rheinhessen. Bereits mit 21 Jahren absolviert er das 1. juristische Staatsexamen und ist seit 1970 mit der Weinwirtschaft befasst. Leider verstirbt er im Januar 2020 im Alter von 86 Jahren. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Die für das Jahr 2022 geplante Kommentierung des russischen Weingesetzes „Weinbau und Weinbereitung in der Russischen Föderation“ ("O Виноградарстве виноделии в Российской Федерации") entfällt, ebenso ein Besuch von St. Petersburg. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lässt juristische Fragen verblassen. Das (Völker-)Recht ist wehrlos und sinnlos, wenn stattdessen Bomben, Lügen und Aggression entscheiden. Wir alle müssen uns wehren oder wir schaffen unsere Gesellschafts-und Rechtsordnung ab. Das kann und muss teuer werden.

 

 

Im Mai 2024 reist die Kanzlei nach Sizilien (Marsala, Catarratto, Grillo ...). Das dortige Weinanbauge-biet ist mit über 112.000 Hektar größer als das gesamte deutsche Weinanbaugebiet. Im April 2024 besucht die Kanzlei Korsika, die drittgrößte Weininsel im Mittelmeer und die korsische Weinstrasse (8 AOC-Gebiete). Im März 2024 reist die Kanzlei nach Mallorca, die Ruta del Vino und die beiden dortigen D.O. Weinanbaugebiete Binissalem und Plà I Llevant (vgl. insb. die Rebsorten Moll, Moscatel, Manto-Negro und Callet). Im November 2023 besucht die Kanzlei Malta (2 DOK-Regionen bei ca. 1.000 Hektar Anbaufläche). Im Oktober 2023 besucht die Kanzlei die Champagne. Im März und Mai 2023 reist die Kanzlei nach La Palma (dortige Hektarerträge < 1.000 Liter). Im November 2022 reist die Kanzlei nach Puglia, Süditalien, und besichtigt Weingüter und das Weinanbaugebiet. Im Mai 2022 besucht die Kanzlei auf Rhodos zwei Weinerzeuger. Im Februar 2022 reist die Kanzlei nach Lanzarote und lässt sich über den dortigen Weinanbau informieren (Malvasi Rebe, Anbau in Lavaasche und Lavagestein, Anbaugebiet La Geria). Besucht wird das Weingut El Grifo und das dort beheimatete Weinmuseum. Zum Jahreswechsel 2019 / 2020 besucht die Kanzlei die Weinanbaugebiete Penedés und Catalunya (zu Francos Zeiten war der Anbau nicht-spanischer Rebsorten in Spanien verboten). Ende April 2019 bereist die Kanzlei die kachetinische Weinstraße in Georgien mit ihrer jahrtausend alten Weintradition (Amphorenweine "Qvevri"), vom 2.- 4. Juli 2019 das Beaujolais, im Sommer 2018 das Weinanbaugebiet Burgund und zum Jahreswechsel 2017 / 2018 Israel.

 

Veröffentlichungen: Vom Jahr 2018 bis 2024 ist Rechtsanwalt Schulz-Knappe Autor für den C.H. Beck-Verlag. Die Zeitschrift Agrar- und Umweltrecht (AUR) veröffentlicht in der Juli-Ausgabe 2019 den Artikel von Rechtsanwalt Schulz-Knappe zum Thema "Weinbezeichnungsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz" (AUR 2019, S. 256-258). In der Zeitschrift "recht -DIE ZEITSCHRIFT FÜR LEBENSMITTELRECHT" erscheint in der Ausgabe 4/2018 der Beitrag zum Weinbezeichnungsrecht "Fantasie ist zulässig". Im Oktober 2018 wird im neuen Halbjahres-Magazin "karriereführer # recht" ein Beitrag von Rechtsanwalt Schulz-Knappe zum Thema "Weinrecht" veröffentlicht (vgl. auch www.karriereführer.de). Am 20. Juli 2018 hält Rechtsanwalt Schulz-Knappe auf den 7. Weinrechts-tagen der Universität Göttingen einen Vortrag zum Thema "Weinbezeichnungsrecht und gewerblicher Rechtsschutz". Anfang September 2017 erscheint das zweiseitige Interview mit Rechtsanwalt Florian Schulz-Knappe in der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) zum Thema "Recht des Weines".

 

Zur Reform des Weingesetzes: Die Weinbranche wartet weiterhin seit vielen Jahren vergeblich auf ein übersichtlich gestaltetes und verständliches Gesetz. Die neue GeoSchutzVerordnung (EU) 2024/1143 bietet die Möglichkeit für umfassende Änderungen und Ausgliederungen (in Kraft seit 13.05.2024) Das Weingesetz stammt vom 1.09.1994 und hat seitdem über 25 Gesetzesänderungen erfahren. Das EU-Weinrecht ist mehrfach grundlegend überarbeitet und dabei neu strukturiert worden. Das deutsche Weingesetz verharrt dagegen in der gleichen Struktur. Im Vergleich zu den europäischen Regelungen gleicht es einem Flickenteppich mit kaum nachvollziehbaren Verweisungsketten.

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