WEINRECHT: WeinG, WeinV, VO (EU) 1308/2013, VO (EU) 2024/1143, WeinÜbVO, WeinSBV etc. ADD, Regierungspräsidien
Zu beispielhaft ausgewählten aktuellen weinrechtlichen Entscheidungen verweisen wir auf unsere Eingangsseite und die dargestellten Entscheidungen unter
"Weinbezeichnungsrecht" und "Wein-Handelsrecht".
Wir beraten und vertreten Sie bei speziell weinrechtlichen Fragen, wie z.B.
- Übermengen
- Bio-Kennzeichnung, VO (EU) 2018/848, Verwendung von Bio-Siegeln,
- Verwendung von Lagennamen
- Weinkennzeichnungspflichten, auch Kennzeichnung von Spirituosen wie Tresterbrand, Brände, Obstler
- VO (EU) 2024/1143 GeoSchutzverordnung, in Kraft seit dem 13. Mai 2024
- Importvorschriften
- Kauf / Verkauf von Weingütern (special due diligence)
- Vorschriften für aromatisierte weinhaltige Getränke (zB Wermut) oder Traubensaft
- Beanstandungen und Ermittlungsverfahren der Weinkontrolle (z.B. ADD, Regpr.)
- Angeblich unerlaubte Inhaltsstoffe, Alkoholgehalt, flüchtige Säure, Aromastoffe etc
- Weinstrafverfahren
- Vermeidung von Weinguts-/ Kellereiinsolvenzen und Vertretung in Insolvenzverfahren
- Ausschluss von der Qualitätsweinprüfung
- Genossenschaftszugehörigkeit, Anlieferpflichten, Kündigung
- Pachtverträge
- Qualitätsweinprüfung