Rechtsanwaltskanzlei Schulz-Knappe
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Im Weinrecht gilt: Es ist kaum möglich, keine Straftaten zu begehen!
Werden Ihnen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, Bußgelder verhängt oder Durchsuchungen angeordnet, sind Sie hier für eine Beratung und Vertretung richtig.
Winzer, Weinhändler, Kommissionäre und die Verantwortlichen von Winzergenossen-schaften und Erzeugergemeinschaften sind vielfältigen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt.
Die §§ 48, 49 WeinG (§ 52 WeinV) stellen zahlreiche Handlungen unter Strafe. Wegen der Blankettverweise auf andere Regelungen außerhalb des Weingesetzes wird eine unübersehbare Vielzahl von Handlungen mit Strafe bedroht. Hinzu kommen Strafvorschriften in weiteren Gesetzen (WeinSBV, AO, BNatSchG, LFGB, EU Bio-VO ...).
In Bad Kreuznach ist die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft für Weinstraftaten angesiedelt, zuständig für das gesamte Gebiet von Rheinland-Pfalz. Andere Bundesländer sehen eine derartige Spezialisierung und Zentralisierung für ein gesamtes Bundesland nicht vor. Für eine Zentralisierung spricht eine strukurell höhere Fachkompetenz und Erfahrung. Dagegen spricht, dass eine Vielzahl von Strafverfolgern einen breiteren Austausch, Meinungsvielfalt und insbesondere neue Ideen und Ansätze garantieren sowie eine vorurteilsfreiere Herangehensweise zu erwarten ist (vs. "Tunnelblick")
Neben der Möglichkeit der Einziehung von Taterträgen (regelmäßig 1,00 Euro / Liter) droht inzwischen häufig eine steuerstrafrechtliche Verfolgung (zB bei Doppelrechnungen, unklarem Verbleib von Weinen, nicht passenden Einkaufsrechnungen zu Erlösen / Verkäufen, fehlenden Rechnungen bzw. Verbuchungen bei Probekäufen = Schwarzverkäufe).