Rechtsanwaltskanzlei Schulz-Knappe
Friedrichstr. 39
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: +49 6321 355992
Fax: +49 6321 929894
E-Mail: rafsk {at} web.de
Im Weinrecht gilt: Es ist kaum möglich, keine Straftaten zu begehen!
Werden Ihnen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, Bußgelder verhängt oder Durchsuchungen angeordnet, sind Sie hier für eine Beratung und Vertretung richtig.
Winzer, Weinhändler, Kommissionäre und die Verantwortlichen von Winzergenossen-schaften und Erzeugergemeinschaften sind vielfältigen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt.
Die §§ 48, 49 WeinG (§ 52 WeinV) stellen zahlreiche Handlungen unter Strafe. Wegen der Blankettverweise auf andere Regelungen außerhalb des Weingesetzes wird eine unübersehbare Vielzahl von Handlungen mit Strafe bedroht. Hinzu kommen Strafvorschriften in weiteren Gesetzen (WeinSBV, AO, BNatSchG, LFGB, EU Bio-VO ...).
Bereits eine irreführende Werbung auf der eigenen Homepage stellt eine Straftat nach § 25 Abs. 1 WeinG iVm § 49 Nr. 4 WeinG dar (bei Vorsatz). Die ADD erteilt mir im Sommer 2025 die Auskunft, dass in den letzten sieben Jahren keine Beanstandungen wegen Homepageauftritten erfolgt sind. Damit dürfte klar gestellt sein, dass die Aufsichtsbehörde Homepage nicht überprüft. Bei fahrlässig irreführender Werbung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, § 50 Abs. 1 WeinG. Aber Vorsicht! Wenn Ihr Fall in Rheinland-Pfalz über die ADD bei der Spezialstaatsanwaltschaft in Bad Kreuznach landet, wird er äußerst selten an die ADD zurück gegeben (müsste bei Fahrlässigkeit zurück gegeben werden!).
In Bad Kreuznach ist die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft für Weinstraftaten angesiedelt, zuständig für das gesamte Gebiet von Rheinland-Pfalz. Andere Bundesländer sehen eine derartige Spezialisierung und Zentralisierung für ein gesamtes Bundesland nicht vor. Für eine Zentralisierung spricht eine strukurell höhere Fachkompetenz und Erfahrung. Dagegen spricht, dass eine Vielzahl von Strafverfolgern einen breiteren Austausch, Meinungsvielfalt und insbesondere neue Ideen und Ansätze garantieren sowie eine vorurteilsfreiere Herangehensweise zu erwarten ist (vs. "Tunnelblick").
Ein bekannter Name in der Weinbranche kann im Ramen der Strafverfolgung hilfreich sein. Das "Weinland Rheinland-Pfalz" will aus politischen und wirtschaftlichen Gründen Skandale vermeiden (vgl. Glykolskandal).
Neben der Möglichkeit der Einziehung von Taterträgen (regelmäßig 1,00 Euro / Liter) droht inzwischen häufig eine steuerstrafrechtliche Verfolgung (zB bei Doppelrechnungen, unklarem Verbleib von Weinen, nicht passenden Einkaufsrechnungen zu Erlösen / Verkäufen, fehlenden Rechnungen bzw. Verbuchungen bei Probekäufen = Schwarzverkäufe).